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# Edibles: Gefahren und warum sie verboten sind
- URL: https://csc.do/praevention/wissen/edibles-gefahren-und-recht/
- Published: 2026-09-28T08:09:00.000Z
- Updated: 2026-09-28T18:29:04.000Z
- Description: Edibles sehen aus wie Süßigkeiten und wirken erst spät. Genau das macht sie gefährlich. Was dahintersteckt und warum sie in Deutschland verboten sind.
- Author: Dominik De Marco
- Tags: Ergänzungen, #wissen

- Gegessenes Cannabis wirkt verzögert und lange. Wer nachlegt, weil noch nichts passiert, riskiert eine Überdosierung.
- Für Kinder sind Edibles besonders gefährlich: Sie halten sie für Süßigkeiten, schwere Vergiftungen sind möglich.
- Anbauvereinigungen dürfen nur Blüten und Haschisch in Reinform weitergeben. Edibles bleiben verboten.

## Was Edibles sind

Edibles sind Lebensmittel mit THC, etwa Kuchen, Kekse, Gummibärchen oder Tee. Das Bundesgesundheitsministerium nennt als Beispiele „THC-haltige Gummibärchen, Kekse etc.“, das BIÖG spricht von Cannabis, das „gegessen oder getrunken“ wird.

## Warum sie besonders riskant sind

Wird Cannabis gegessen oder getrunken, setzt die Wirkung laut BIÖG „langsam bzw. zeitversetzt“ ein. Nach Angaben von ToxInfo ist sie bei Erwachsenen erst nach anderthalb bis drei Stunden am stärksten und hält sechs bis acht Stunden an.

Daraus entsteht die häufigste Falle: Weil zunächst nichts passiert, wird nachgelegt. Das BIÖG warnt, dass es zu Überdosierungen und erheblichen Nebenwirkungen kommen kann, wenn zu viel konsumiert wird, „weil die Dosierung schwierig einzuschätzen ist“. Dazu kommt: Wie viel Wirkstoff in einem Produkt steckt, siehst du ihm nicht an. Bei Schwarzmarkt-Produkten sind Wirkstoffgehalt und Zusammensetzung laut BIÖG „in der Regel unbekannt“.

Was bei einer Überdosierung passieren kann und was dann hilft, steht im Modul [Wenn es zu viel wird](https://csc.do/praevention/wissen/wenn-es-zu-viel-wird/).

## Gefahr für Kinder

Edibles sehen aus wie gewöhnliche Süßigkeiten. Das BIÖG schreibt: „Gerade bei Kindern besteht bei Verzehr von Cannabisblüten oder Edibles eine akute Vergiftungsgefahr.“ Laut ToxInfo setzt die Wirkung bei Kindern meist innerhalb von zwei Stunden ein und hält bei Kindern unter sechs Jahren oft länger als acht Stunden an. Schon kleine Mengen können bei ihnen zu mittelschweren oder schweren Vergiftungen führen, schwere Verläufe mit Koma und Atemstörungen sind möglich.

Wie sich das auswirkt, zeigt Kanada: Nachdem dort Edibles zugelassen wurden, kamen in der Provinz Ontario etwa neunmal so viele kleine Kinder pro Monat wegen einer Cannabisvergiftung in die Notaufnahme wie vor der Legalisierung. 39 % von ihnen mussten stationär aufgenommen werden. Das Durchschnittsalter lag bei drei Jahren und neun Monaten.

Edibles gehören deshalb weggeschlossen und außer Reichweite von Kindern. Wie das zu Hause gelingt, steht in [Haushalt und Kinder](https://csc.do/praevention/wissen/haushalt-und-kinder/).

## Warum Edibles in Deutschland verboten sind

Das Konsumcannabisgesetz erlaubt Anbauvereinigungen die Weitergabe „ausschließlich in Reinform als Marihuana oder Haschisch“ (§ 19 Abs. 1 KCanG). Cannabis, das mit Lebensmitteln vermischt oder verbunden ist, dürfen sie nicht weitergeben (§ 21 Abs. 1 KCanG).

Die Begründung des Gesetzentwurfs nennt Edibles ausdrücklich: Sie sind nicht weitergabefähig, damit eine andere Darreichungsform keinen Konsumanreiz schafft. Die eingeschränkte Auswahl sei „insbesondere mit Blick auf den Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen erforderlich“.

Außerdem verbietet das Gesetz, Cannabis herzustellen oder Cannabinoide aus der Pflanze zu extrahieren (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 KCanG). Beides ist strafbar (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 und 13 KCanG). Das Bundesgesundheitsministerium fasst zusammen: „Sogenannte Edibles (THC-haltige Gummibärchen, Kekse etc.) bleiben verboten.“

Zu Herstellung und Dosierung von Edibles geben wir keine Auskunft.

## Im Notfall

Hat ein Kind etwas gegessen, das Cannabis enthalten könnte, ruf den Giftnotruf NRW an: 0228 19240\. Bei Bewusstlosigkeit, Atemnot oder einem Krampfanfall sofort die 112.

## Quellen

- [BIÖG, Infoblatt „Informationen zu Cannabis“ zur Weitergabe an Mitglieder von Cannabis-Anbauvereinigungen, Stand 02.2025](https://www.infos-cannabis.de/fileadmin/landingpage%5Finfos-cannabis/Infoblatt%5FCannabis-Anbauvereinigungen%5F022025.pdf)
- [ToxInfo (Björn Steiger Stiftung), „Cannabis“, Stand 27.08.2026](https://www.toxinfo.de/kategorien/drogen/artikel/cannabis)
- [ICES, „Cannabis poisoning in young children increased nine times after legalization“ (Myran u. a., JAMA Network Open 2022)](https://www.ices.on.ca/news-releases/cannabis-poisoning-in-young-children-increased-nine-times-after-legalization/)
- [KCanG § 2, § 19, § 21, § 34](https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/%5F%5F2.html) [(2)](https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/%5F%5F19.html) [(3)](https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/%5F%5F21.html) [(4)](https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/%5F%5F34.html)
- [Deutscher Bundestag, Drucksache 20/8704, Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis, Begründung zu § 18 Abs. 4 und § 21 Abs. 1, S. 115 und 117](https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008704.pdf)
- [Bundesministerium für Gesundheit, FAQ zum Cannabisgesetz](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz)
- [Informationszentrale gegen Vergiftungen Bonn (Giftnotruf NRW)](https://gizbonn.de/)