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Ehrenkodex

Die Grundsätze, an die sich Mitglieder, Vorstand und Mitarbeitende im Verein halten.

Der Cannabis Social Club Dortmund e. V. steht für einen verantwortungsvollen und respektvollen Umgang mit Cannabis. Dieser Ehrenkodex beschreibt, wie wir miteinander umgehen und woran wir uns im Verein halten. Er gilt für alle Mitglieder, den Vorstand und alle, die für den Verein arbeiten. Wer Mitglied wird, erkennt ihn mit dem Aufnahmeantrag an.

Unsere Grundlage sind Transparenz, Verlässlichkeit, Wissen und Prävention.

Cannabis und Gesetz

1. Keine Weitergabe an andere

Cannabis aus dem Verein ist nur für den eigenen Konsum bestimmt. Wir geben es an niemanden weiter, weder gegen Geld noch geschenkt, das verbietet schon das Gesetz. Zu Hause bewahren wir es so auf, dass andere nicht herankommen, vor allem Kinder und Jugendliche (§ 10 KCanG).

2. Schutz von Kindern und Jugendlichen

Der Schutz Minderjähriger geht jedem anderen Interesse vor. Wir geben Cannabis nie an Personen unter 18 weiter und konsumieren nicht in ihrer Gegenwart, auch nicht zu Hause (§ 5 KCanG). Wie der Verein das umsetzt, steht in unserem Jugendschutzkonzept.

3. Konsumverbotszonen beachten

Auf dem Gelände des Vereins und in Sichtweite davon, also im Umkreis von 100 Metern um den Eingang, konsumieren wir nicht (§ 5 KCanG). Dasselbe gilt rund um Schulen, Kinderspielplätze, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentliche Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. Wo das in Dortmund gilt, zeigt unsere Karte der Konsumverbotszonen.

4. Kein Konsum in den Vereinsräumen

In unseren Räumen wird nicht konsumiert: kein Cannabis, kein Alkohol, keine anderen Drogen. Für Cannabis schreibt das auch das Gesetz vor. Die Räume sind ein Ort für Anbau, Ausgabe, Beratung und Austausch.

5. Keine Werbung

Das Gesetz verbietet Werbung für Cannabis und für Anbauvereinigungen (§ 6 KCanG). Deshalb werben wir nicht für den Verein oder sein Cannabis, auch nicht in sozialen Medien, und veröffentlichen keine Fotos von Cannabis aus dem Verein. Öffentlich für den Verein sprechen nur der Vorstand und die Personen, die er damit beauftragt.

Miteinander

6. Respekt

Wir begegnen allen im Verein mit Respekt, unabhängig von Rolle, Beitrag oder davon, wie lange jemand dabei ist. Wir achten Privatsphäre und persönliche Grenzen und bleiben auch im Streit sachlich. Bei uns sollen sich alle willkommen fühlen.

7. Gewaltfreiheit

Gewalt hat bei uns keinen Platz, ob körperlich, mit Worten oder psychisch. Beleidigungen, Drohungen und Übergriffe dulden wir nicht. Meinungsverschiedenheiten tragen wir sachlich aus.

8. Keine sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung dulden wir in keiner Form, ob unerwünschte Annäherungen, anzügliche Bemerkungen oder ungewollte Berührungen. Jeden Hinweis nimmt der Vorstand ernst und behandelt ihn vertraulich. Betroffene bekommen Unterstützung.

9. Keine Diskriminierung

Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Queerfeindlichkeit, Rechtsextremismus und jede andere Abwertung, etwa wegen Herkunft, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Religion, Alter oder Behinderung, widersprechen unseren Werten. Wir dulden sie nicht. Vielfalt sehen wir als Gewinn. Wer Diskriminierung erlebt oder beobachtet, meldet sie dem Vorstand.

10. Offen reden

Wir lassen einander ausreden, äußern Kritik konstruktiv und diskutieren auch strittige Themen gelassen. Gerüchte und Falschinformationen über den Verein oder einzelne Mitglieder verbreiten wir nicht. Kritik am Verein ist erwünscht, am besten direkt beim Vorstand.

11. Konflikte lösen

Persönliche Streitigkeiten klären wir möglichst untereinander und tragen sie nicht ins Vereinsleben. Stört ein Konflikt das Miteinander im Verein, vermittelt der Vorstand.

12. Aufeinander achten

Merken wir, dass der eigene Konsum oder der von anderen aus dem Ruder läuft, sprechen wir das offen und ohne Vorwurf an. Unsere Präventionsbeauftragten sind dafür da, auf Wunsch auch anonym. Sich Hilfe zu holen ist kein Makel.

Sicherheit und Vertrauen

13. Verschwiegenheit

Wo die Ausgabestelle liegt und was im Verein vertraulich ist, behalten wir für uns. Das schützt die Mitglieder, den Anbau und die Vorräte. Die Einzelheiten regelt die Verschwiegenheitserklärung, die alle Mitglieder bei der Aufnahme unterschreiben.

14. Zutritt

Anbau und Ausgabestelle sind Mitgliedern vorbehalten. Gäste kommen nur in Begleitung eines Mitglieds und mit schriftlicher Zustimmung des Vorstands herein, weisen sich aus und tragen sich in die Gästeliste ein. Wer unter 18 ist, hat keinen Zutritt. Niemand verschafft anderen eigenmächtig Zutritt.

15. Keine Waffen

Schuss-, Hieb- und Stichwaffen und Reizgas haben in den Vereinsräumen und bei Veranstaltungen des Vereins nichts zu suchen. Wer einen Verstoß bemerkt, meldet ihn sofort dem Vorstand.

16. Eigentum achten

Wir respektieren das Eigentum anderer und das des Vereins. Diebstahl, auch von Cannabis anderer Mitglieder, ist ein schwerer Vertrauensbruch.

17. Keine Aufnahmen

In den Vereinsräumen machen wir keine Fotos, Videos oder Tonaufnahmen, denn jede Person hat das Recht am eigenen Bild. Bei Veranstaltungen wird nur nach vorheriger Ankündigung fotografiert oder gefilmt, und wer nicht aufgenommen werden möchte, kann widersprechen.

18. Datenschutz

Der Verein geht mit den Daten seiner Mitglieder sorgfältig und vertraulich um und verarbeitet nur, was für die Mitgliedschaft und die gesetzlichen Pflichten nötig ist. Wer im Verein Zugang zu Daten anderer hat, nutzt sie nur für die jeweilige Aufgabe und gibt sie nicht weiter. Welche Rechte Mitglieder haben, steht in der Datenschutzerklärung.

19. Keine Straftaten

Wir halten uns an Recht und Gesetz. Wer den Verein für Straftaten nutzt, schadet allen Mitgliedern und gefährdet unsere Erlaubnis.

Verein und Gemeinschaft

20. Mitwirken

Eine Anbauvereinigung lebt davon, dass ihre Mitglieder gemeinsam anbauen (§ 17 Abs. 2 KCanG). Anbau und Ausgabe übernehmen bei uns Mitglieder, einige im Minijob. Darüber hinaus können alle ehrenamtlich mit anpacken, etwa beim Trimmen nach der Ernte. Damit der Verein planen kann, füllen wir außerdem vor jedem Quartal die Abfrage im Mitgliederportal aus.

21. Ordnung und Sauberkeit

Unsere Räume gehören allen. Wir hinterlassen sie sauber, nehmen Mitgebrachtes wieder mit, entsorgen Müll richtig und melden Schäden sofort.

22. Teil der Stadt

Wir verstehen uns als Teil der Stadtgesellschaft. Wir suchen das Gespräch mit der Nachbarschaft, mit Behörden und anderen Beteiligten, informieren sachlich und treten rücksichtsvoll auf: kein Lärm, kein Müll, kein Konsum vor der Tür. Wie sich jedes Mitglied verhält, prägt das Ansehen des ganzen Vereins.

Wenn Regeln verletzt werden

Verstöße gegen diesen Ehrenkodex prüft der Vorstand. Wer beschuldigt wird, bekommt vorher Gelegenheit, sich zu äußern. Je nach Schwere folgen ein klärendes Gespräch, eine Ermahnung, ein Hausverbot für die Vereinsräume oder der Ausschluss nach der Satzung. Wer Cannabis an Minderjährige oder andere weitergibt, Gewalt ausübt, jemanden belästigt oder diskriminiert oder eine Waffe mitbringt, muss mit dem Ausschluss rechnen. Straftaten zeigen wir an.

Wer einen Verstoß erlebt oder beobachtet, meldet ihn dem Vorstand, auf Wunsch vertraulich, per E-Mail an info@csc-dortmund.de.

Ein Dokument, das mitwächst

Dieser Ehrenkodex ist kein starres Regelwerk. Wir entwickeln ihn gemeinsam weiter, Vorschläge nimmt der Vorstand gern entgegen.

Kontakt

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Schreib uns eine E-Mail oder ruf während der telefonischen Sprechzeiten an.

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