Nachfolgend sind Antworten auf häufig gestellte Fragen aufgeführt. Dieser Informationsbereich ist in Kategorien unterteilt. Die Inhalte beschränken sich auf sachliche Informationen über den Vereinszweck des Cannabis Social Club Dortmund e.V., die Modalitäten der Mitgliedschaft und die gesetzlichen Verpflichtungen der Anbauvereinigung.
Zweck und Status der Anbauvereinigung
Was ist der Zweck des CSC Dortmund e.V.?
Zweck des Vereins ist der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Anbau von Cannabis und dessen Weitergabe ausschließlich an Mitglieder zum Eigenkonsum. Die Tätigkeit unterliegt den gesetzlichen Vorgaben des KCanG, insbesondere den Auflagen zum Jugend- und Gesundheitsschutz sowie der Prävention.
Wann hat der Verein die Tätigkeit aufgenommen?
Der Verein wurde am 5. September 2023 gegründet. Die Anbaulizenz wurde am 25. November 2024 erteilt. Der Anbau begann am 1. Januar 2025. Die erste Weitergabe von Cannabis an Mitglieder erfolgte im Mai 2025.
Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied werden?
Antragsberechtigt sind volljährige Personen (Mindestalter 18 Jahre), die seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz in Deutschland haben und nicht bereits Mitglied in einer anderen Anbauvereinigung sind.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Mitgliedschaft erfüllt sein?
Voraussetzung ist die Anerkennung der Satzung, der Beitragsordnung, der Datenschutzerklärung und des Ehrenkodexes. Ein persönliches Aufnahmegespräch dient der Identitätsfeststellung (Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises) und der Aufklärung über die Vereinsregeln.
Wie hoch sind die Mitgliedsgebühren?
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 15,00 EUR. Bei Aufnahme wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 350,00 EUR erhoben. Diese Beiträge dienen ausschließlich der Deckung der satzungsgemäßen Selbstkosten des Vereins (z.B. für Verwaltung, Anbau, Präventionsmaßnahmen).
Wie läuft das Aufnahmeverfahren ab?
Interessierte Personen können per Mail Kontakt aufnehmen, um den Aufnahmeprozess zu beginnen. Das persönliche Gespräch dient der Erläuterung der Vereinsregeln und der Prüfung der Voraussetzungen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand gemäß der Satzung. Es besteht kein Aufnahmeanspruch.
Cannabis-Weitergabe
Was kostet das Cannabis (Selbstkostenbeteiligung)?
Der Preis für die Weitergabe von Cannabis (Blüten) an Mitglieder beträgt 8,00 EUR pro Gramm (inkl. USt). Der Preis für Haschisch beträgt 12,00 EUR pro Gramm (inkl. USt). Die Preise sind für alle Sorten und Mengen einheitlich festgelegt.
Gibt es Mengenrabatte?
Nein. Das KCanG verbietet die Gewährung von Mengenrabatten oder anderen finanziellen Anreizen, da dies als verbotene Konsumförderung gilt.
Gesetzliche Auflagen (Qualität und Prävention)
Wie wird die Qualität des Cannabis sichergestellt?
Der Verein ist gesetzlich verpflichtet, Qualitäts- und Reinheitskontrollen durchzuführen. Dies umfasst die Prüfung des Cannabis auf den THC/CBD-Gehalt und auf Verunreinigungen (z.B. Pestizide, Schimmel) nach den Vorgaben des KCanG. Jede Charge wird hierzu von einem unabhängigen Labor geprüft. Es wird nur Cannabis weitergegeben, das diesen gesetzlichen Standards entspricht.
Welche Maßnahmen zum Jugendschutz und zur Prävention gibt es?
Der Verein hat ein gesetzlich vorgeschriebenes Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Es gibt zwei Präventionsbeauftragte, die als Ansprechpartner:innen für Mitglieder bei Fragen zu riskantem Konsumverhalten fungieren. Diese informieren sachlich über Risiken und vermitteln bei Bedarf Kontakt zu externen Suchtberatungsstellen.
 
                                    