Kosten

Als eingetragener Verein (e.V.) arbeitet der Cannabis Social Club Dortmund nicht gewinnorientiert. Alle Einnahmen dienen gemäß KCanG ausschließlich der Deckung der satzungsgemäßen Selbstkosten, die durch den Betrieb, den Anbau und die Verwaltung entstehen.

Monatlicher Mitgliedsbeitrag

Der mtl. Mitgliedsbeitrag beträgt 15,00 EUR.

Kostenbeteiligung

Für die Weitergabe von Cannabis an Mitglieder wird eine Selbstkostenbeteiligung erhoben:

  • Blüten: 8,- EUR pro Gramm (inkl. 19 % USt.)
  • Hasch: 12,- EUR pro Gramm (inkl. 19 % USt.)

Dieser Betrag ist für alle Mitglieder und Sorten einheitlich. Mengenrabatte oder andere finanzielle Anreize zur Konsumförderung sind gesetzlich verboten und werden nicht gewährt.

Verwendung der Einnahmen

Die Einnahmen aus Beiträgen und Selbstkostenbeteiligungen decken alle anfallenden Betriebskosten. Dazu zählen unter anderem:

  • Anbau und Verarbeitung: Kosten für die Produktionsfläche (360 qm), Betriebsmittel, Energie.
  • Personal: Gehälter für Verwaltung, Prävention, Anbau und Weitergabe.
  • Qualitätssicherung: Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen Laboranalysen (gem. KCanG) zur Prüfung auf THC/CBD-Gehalt und Verunreinigungen.
  • Verwaltung und Betrieb: Mieten für Büro und Ausgabestelle, Software, Versicherungen, Buchhaltung, Rechtsberatung
  • Gesetzliche Auflagen: Umsetzung der Präventions- und Jugendschutzkonzepte, IT-Infrastruktur, Sicherheitsmaßnahmen und behördliche Auflagen (z.B. Brandschutz).

Bezugsregeln (Abnahmemenge)

  • Mindestabnahme: Die festgelegte Mindestabnahmemenge beträgt 5 Gramm pro Monat (40,00 EUR).
  • Höchstabgabe: Die gesetzliche Höchstabgabemenge beträgt 50 Gramm pro Monat (400,00 EUR).
  • Festlegung: Die gewünschte Abnahmemenge muss für einen Zeitraum von drei Monaten festgelegt werden. Diese Regelung ist für die Anbauplanung und zur Vermeidung von Überproduktion notwendig, da Cannabis nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums vernichtet werden muss.

Einmalige Aufnahmegebühr

Bei Eintritt in den Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 350,00 EUR erhoben.

Diese Gebühr setzt sich zusammen aus 150,00 EUR für initiale Verwaltungskosten und 200,00 EUR als Investitionsumlage für den Aufbau der Vereinsinfrastruktur.