Über uns

Der Cannabis Social Club Dortmund e.V. wurde am 5. September 2023 gegründet und ist ein im Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund unter der Registernummer VR 7945 eingetragener Verein. Der Verein besitzt die behördliche Erlaubnis (staatliche Lizenz) der Bezirksregierung Arnsberg für den Betrieb als Anbauvereinigung gemäß § 11 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG). Die Erlaubnis wurde am 25. November 2024 erteilt.

Satzungsgemäßer Zweck des Vereins ist der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Anbau von Cannabis und dessen Weitergabe ausschließlich an die Mitglieder des Vereins. Jegliche Weitergabe an Nicht-Mitglieder oder die Abgabe in einem kommerziellen Rahmen ist gesetzlich ausgeschlossen.

Gesetzliche Verpflichtungen und Umsetzung

Die Arbeit der Anbauvereinigung unterliegt den strengen regulatorischen Vorgaben des KCanG. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist die Grundlage der Vereinstätigkeit.

  • Gesundheits- und Jugendschutz: Der Verein hat ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept implementiert. Der Zutritt und die Mitgliedschaft sind Personen unter 18 Jahren gesetzlich untersagt.
  • Suchtprävention: Der Verein benennt Präventionsbeauftragte, die für die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen und die Vermittlung von Informationsmaterialien sowie Beratungsangeboten zuständig sind.
  • Dokumentations- und Meldepflichten: Anbau, Ernte, Weitergabe und Bestände werden lückenlos dokumentiert und den zuständigen Behörden gemeldet. Dies dient der Kontrolle und der Einhaltung der gesetzlichen Mengenbegrenzungen.
  • Selbstkostenprinzip: Die Anbauvereinigung operiert nicht gewinnorientiert. Die von den Mitgliedern erhobenen Beiträge (siehe „Mitgliedschaft“) dienen ausschließlich der Deckung der Selbstkosten, die durch den Anbau und die Vereinsverwaltung entstehen.

Organisatorische Struktur

Der Verein organisiert den Anbau und die Verwaltung nach dem Prinzip der gemeinschaftlichen Selbstorganisation. Dies bedeutet, dass die Aktivitäten „von Mitgliedern für Mitglieder“ durchgeführt werden.

Der Verein ist kein öffentliches Geschäft oder eine Verkaufsstelle. Der Zutritt zu den Vereinsräumlichkeiten und der Erhalt von Cannabis sind ausschließlich Mitgliedern vorbehalten.

Grundlage der Mitgliedschaft

Die Basis für die Mitgliedschaft bildet die Vereinssatzung. Diese regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Struktur des Vereins. Die Satzung verweist auf einen separaten Ehrenkodex, der ein diskriminierungsfreies und respektvolles Miteinander als verbindliche Grundlage festschreibt.