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Bundesrat könnte die Legalisierung verzögern


Bundesrat könnte die Legalisierung verzögern

Beitrag vom 3. März 2024

Der Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Cannabisgesetz (CanG) verabschiedet, das die Teillegalisierung von Cannabis vorsieht. Doch die Umsetzung des Gesetzes könnte sich verzögern, da einige Landesminister, darunter auch die grüne Justizsenatorin Anna Gallina aus Hamburg, mehr Zeit für die Umsetzung fordern. Die Begründung dafür liegt in der Arbeitsbelastung der Justizbeamt:innen bei der Aufarbeitung von Altfällen. Eine weitere Verzögerung könnte jedoch bundesweit zu zusätzlichen 90.000 Strafverfahren gegen Cannabiskonsument:innen führen und das Gesetz insgesamt noch zum Scheitern bringen.

Es ist aus unser Sicht empörend, dass die Überlastung der Justiz als Argument gegen die Entkriminalisierung von Cannabis und die damit verbundene Amnestie ins Feld geführt wird. Das neue KCanG erlaubt lediglich Besitzmengen von 25 Gramm in der Öffentlichkeit und 50 Gramm getrocknetes Cannabis sowie drei lebende Pflanzen am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Von der Amnestieregelung sind all diejenigen betroffen, die nach dem KCanG nicht mehr zu bestrafen waren. Es ist eine Schande, dass selbst juristische Magazine prohibitionistische Narrative füttern, ohne Sinn und Verstand.

Die Justiz scheint zu glauben, sie könne sich in den gesetzgebenden Prozess einmischen und ihre eigenen Versäumnisse und die mangelnde Vorbereitung auf ein längst überfälliges Gesetz und einen schon längst bekannten Gesetzesentwurf als Vorwand nutzen, um die Umsetzung desselben zu kritisieren. Es ist schon fast amüsant, wenn es nicht so tragisch wäre, dass die Justiz versucht, den legislativen Prozess nach ihrem Gusto zu modellieren, anstatt sich darauf vorzubereiten, die demokratisch beschlossenen Gesetze umzusetzen.

Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass die Freiheit und das Wohlergehen von Menschen geringer gewichtet werden als der administrative Aufwand, der durch das Inkrafttreten eines längst überfälligen Gesetzes entsteht. Was viele aufgrund des Blicks durch die Brille der Stigmatisierung nicht sehen wollen: Vom Standpunkt zukünftigen Rechts geht es bei dieser Diskussion um unschuldige Menschen und zwar - wenn man den Zahlen der Justiz glauben mag - um viele Tausende. Das ist der eigentliche Skandal, über den es sich zu lamentieren lohnt.

Die Grünen haben jetzt die Möglichkeit, diese wichtige Reform nicht nur der SPD zu überlassen, sondern gegen alle Widerstände das CanG sicher durch den Bundesrat zu bringen, ohne weitere Verzögerung. Alles andere wäre ein Verrat an ihrem Parteiprogramm. Das wird ihnen über viele Jahre Stimmen aus der Community kosten.

In der Zwischenzeit hat der Deutsche Hanfverband zu einer Aktion aufgerufen, die sich auf die Ansprache der Grünen-Abgeordneten in den Ländern konzentriert. Es bleibt abzuwarten, ob diese Aktion erfolgreich sein wird und das CanG wie geplant zum 1. April in Kraft treten kann.

Wir halten euch auf dem Laufenden.

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1. Vorsitzender