Diese Unterseite dient der sachlichen Information über die Bedingungen, Voraussetzungen und den Ablauf einer Mitgliedschaft in unserer Anbauvereinigung.
Aktueller Status des Aufnahmeverfahrens
Wir nehmen derzeit Anträge für Mitgliedschaften entgegen. Die maximale Mitgliederzahl ist gesetzlich auf 500 Personen begrenzt.
Status der Anbauvereinigung
Der Verein hat den Status einer staatlich lizenzierten Anbauvereinigung gemäß § 11 KCanG.
Der Anbau und die Weitergabe von Cannabis erfolgen ausschließlich an Mitglieder zum Eigenkonsum und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Der Verein ist den Zielen des Jugend- und Gesundheitsschutzes sowie der Prävention verpflichtet.
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
Um einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Gesetzliche Voraussetzungen (§ 19 KCanG):
- Antragsteller:innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben (Volljährigkeit).
- Antragsteller:innen müssen seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können.
- Antragsteller:innen dürfen nicht bereits Mitglied in einer anderen Anbauvereinigung sein.
Vereinsspezifische Voraussetzungen:
- Die Anerkennung der Vereinssatzung, Beitragsordnung, Datenschutzerklärung und des Ehrenkodexes.
- Die Verpflichtung zur strikten Verschwiegenheit über den Standort der Ausgabestelle und andere sensible Vereinsinterna. Diese dient dem Schutz des Vereins und seiner Mitglieder.
Ablauf des Aufnahmeverfahrens
Das Verfahren zur Aufnahme neuer Mitglieder ist mehrstufig und dient der Überprüfung der Voraussetzungen sowie der gegenseitigen Information.
Schritt 1: Kontaktaufnahme
Interessierte Personen können per Mail Kontakt mit uns aufnehmen, um die formellen Antragsunterlagen anzufordern.
Schritt 2: Einreichung der Unterlagen
Die ausgefüllten Antragsunterlagen, einschließlich der erforderlichen Eigenerklärungen (z.B. zur Wohnsitzdauer und Nicht-Mitgliedschaft in anderen Vereinen), sind einzureichen.
Schritt 3: Persönliches Aufnahmegespräch
Nach Prüfung der Unterlagen lädt der Vorstand geeignete Antragsteller:innen zu einem persönlichen Gespräch ein. Dieses Gespräch dient folgenden Zwecken:
- Überprüfung der Identität (Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments).
- Abgleich der gemachten Angaben.
- Detaillierte Aufklärung über die Rechte und Pflichten einer Mitgliedschaft, die Satzungsinhalte und den Ehrenkodex.
- Klärung der Motivation des/der Antragsteller:in für die Mitgliedschaft, um die Übereinstimmung mit den Vereinszielen sicherzustellen.
Schritt 4: Entscheidung über die Aufnahme
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand auf Basis des persönlichen Gesprächs.
Beiträge und Gebühren
Die Finanzierung des Vereins und die Deckung der laufenden Kosten (Selbstkostenprinzip gem. § 25 KCanG) erfolgen durch Mitgliedsbeiträge. Die Erzielung von Gewinnen ist gesetzlich ausgeschlossen. Alle Einnahmen werden in den Verein reinvestiert, um die satzungsgemäßen Zwecke zu erfüllen.
Aufnahmegebühr (einmalig): 350,00 EUR
Dieser Betrag dient der Finanzierung der Vereinsinfrastruktur und setzt sich wie folgt zusammen:
- 150,00 EUR: Anteilige initiale Fixkosten
- 200,00 EUR: Eine Anschubfinanzierung für Investitionen des Vereins. Gemäß Vereinsbeschluss wird dieser Anteil nach erfolgter Amortisation der Erstinvestitionen an das Mitglied zurückerstattet (Banküberweisung) oder wahlweise als Guthaben für zukünftige Selbstkostenbeteiligungen (Abgabebeitrag) verrechnet.
Mitgliedsbeitrag (monatlich): 15,00 EUR
Dieser Beitrag dient der Deckung der laufenden Betriebskosten.
Grundsätze des Vereinslebens
Der Verein legt Wert auf ein diskriminierungsfreies, sicheres und respektvolles Miteinander. Grundlage hierfür ist ein verbindlicher Ehrenkodex.
- Jedes Mitglied verpflichtet sich bei Aufnahme zur Einhaltung des Ehrenkodexes.
- Der Kodex regelt das Verhalten innerhalb der Vereinsräume und im Umgang der Mitglieder untereinander.
- Verstöße gegen den Ehrenkodex oder die Satzung können nach Prüfung durch den Vorstand zu Sanktionen, einschließlich des Ausschlusses aus dem Verein, führen.
Rechtlicher Hinweis
Das Durchlaufen des Aufnahmeverfahrens oder die Stellung eines Antrags begründet keinen Rechtsanspruch auf eine Mitgliedschaft im Cannabis Social Club Dortmund e.V. Die Aufnahmeentscheidung obliegt dem Vorstand gemäß der Vereinssatzung.
 
                                    