Mitgliedschaft

Diese Unterseite dient der sachlichen Information über die Bedingungen, Voraussetzungen und den Ablauf einer Mitgliedschaft in unserer Anbauvereinigung.

Aktueller Status des Aufnahmeverfahrens

Wir nehmen derzeit Anträge auf Mitgliedschaft entgegen, da noch verfügbare Plätze vorhanden sind. Angesichts der gesetzlich festgelegten Höchstgrenze von 500 Mitgliedern und einem aktuellen Mitgliederstand von 187 ist eine Aufnahme zum jetzigen Zeitpunkt möglich und wir können neue Anträge zügig bearbeiten, bevor die Aufnahmekapazität erreicht wird.

Status der Anbauvereinigung

Der Verein hat den Status einer staatlich lizenzierten Anbauvereinigung gemäß § 11 KCanG.

Der Anbau und die Weitergabe von Cannabis erfolgen ausschließlich an Mitglieder zum Eigenkonsum und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Der Verein ist den Zielen des Jugend- und Gesundheitsschutzes sowie der Prävention verpflichtet.

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft

Um einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Gesetzliche Voraussetzungen (§ 19 KCanG):

  • Antragsteller:innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben (Volljährigkeit).
  • Antragsteller:innen müssen seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können.
  • Antragsteller:innen dürfen nicht bereits Mitglied in einer anderen Anbauvereinigung sein.

Vereinsspezifische Voraussetzungen:

  • Die Anerkennung der Vereinssatzung, Beitragsordnung, Datenschutzerklärung und des Ehrenkodexes.
  • Die Verpflichtung zur strikten Verschwiegenheit über den Standort der Ausgabestelle und andere sensible Vereinsinterna. Diese dient dem Schutz des Vereins und seiner Mitglieder.

Ablauf des Aufnahmeverfahrens

Das Verfahren zur Aufnahme neuer Mitglieder ist mehrstufig und dient der Überprüfung der Voraussetzungen sowie der gegenseitigen Information.

Schritt 1: Kontaktaufnahme
Interessierte Personen können per Mail Kontakt mit uns aufnehmen, um die formellen Antragsunterlagen anzufordern.

Schritt 2: Einreichung der Unterlagen
Die ausgefüllten Antragsunterlagen, einschließlich der erforderlichen Eigenerklärungen (z.B. zur Wohnsitzdauer, Nicht-Mitgliedschaft in anderen Vereinen), sind einzureichen.

Schritt 3: Persönliches Aufnahmegespräch
Nach Prüfung der Unterlagen lädt der Vorstand geeignete Antragsteller:innen zu einem persönlichen Gespräch ein. Dieses Gespräch dient folgenden Zwecken:

  • Überprüfung der Identität (Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments).
  • Abgleich der gemachten Angaben.
  • Detaillierte Aufklärung über die Rechte und Pflichten einer Mitgliedschaft, die Satzungsinhalte und den Ehrenkodex.
  • Klärung der Motivation des/der Antragsteller:in für die Mitgliedschaft, um die Übereinstimmung mit den Vereinszielen sicherzustellen.

Schritt 4: Entscheidung über die Aufnahme
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand auf Basis des persönlichen Gesprächs.

Beiträge und Gebühren

Die Finanzierung des Vereins und die Deckung der laufenden Kosten (Selbstkostenprinzip gem. § 25 KCanG) erfolgen durch Mitgliedsbeiträge. Die Erzielung von Gewinnen ist gesetzlich ausgeschlossen. Alle Einnahmen werden in den Verein reinvestiert, um die satzungsgemäßen Zwecke zu erfüllen.

Aufnahmegebühr (einmalig): 150,00 EUR
Die Gebühr von 150,00 EUR wird als Pauschale für den Aufbau der Vereinsinfrastruktur sowie für die initialen Verwaltungskosten erhoben.

Mitgliedsbeitrag (monatlich): 15,00 EUR
Dieser Beitrag dient u.a. zur Deckung der laufenden Betriebskosten.

Grundsätze des Vereinslebens

Der Verein legt Wert auf ein diskriminierungsfreies, sicheres und respektvolles Miteinander. Grundlage hierfür ist ein verbindlicher Ehrenkodex.

  • Jedes Mitglied verpflichtet sich bei Aufnahme zur Einhaltung des Ehrenkodexes.
  • Der Kodex regelt das Verhalten innerhalb der Vereinsräume und im Umgang der Mitglieder untereinander.
  • Verstöße gegen den Ehrenkodex oder die Satzung können nach Prüfung durch den Vorstand zu Sanktionen, einschließlich des Ausschlusses aus dem Verein, führen.

Rechtlicher Hinweis

Das Durchlaufen des Aufnahmeverfahrens oder die Stellung eines Antrags begründet keinen Rechtsanspruch auf eine Mitgliedschaft im Cannabis Social Club Dortmund e.V. Die Aufnahmeentscheidung obliegt dem Vorstand gemäß der Vereinssatzung.