So funktioniert ein Online-Rezept
Auf den Plattformen füllst du einen Fragebogen zu deinen Beschwerden aus, manchmal folgt ein kurzes Videogespräch. Eine Ärztin oder ein Arzt stellt danach ein Rezept aus, meist ein Privatrezept, und eine Versandapotheke schickt die Blüten nach Hause. Die Kosten trägst du selbst: Getrocknete Blüten zahlt die gesetzliche Krankenkasse seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr.
Was heute erlaubt ist
Medizinalcannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Es regelt das Medizinal-Cannabisgesetz, verschrieben wird es auf einem normalen Rezept, abgegeben nur in Apotheken. Ob vor dem ersten Rezept ein persönlicher Kontakt nötig ist, sagt das Gesetz bisher nicht ausdrücklich.
Das will die Bundesregierung ändern: Blüten sollen nur noch nach persönlichem Kontakt in der Praxis oder beim Hausbesuch verschrieben und nicht mehr verschickt werden (Gesetzentwurf, Drucksache 21/3061). Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann sagte am 15. September 2026: „Konsumcannabis auf Knopfdruck per Versandhandel, das hat nichts mehr mit Gesundheitsversorgung zu tun.“ In der Koalition ist das Versandverbot umstritten, beschlossen ist der Entwurf noch nicht (Stand: 20. Oktober 2026).
Was Gerichte zur Werbung entschieden haben
Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Fachleuten geworben werden, nicht bei Verbraucherinnen und Verbrauchern (§ 10 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz). Auch für Behandlungen ohne eigene Untersuchung, also Fernbehandlung, darf nur in engen Grenzen geworben werden (§ 9 Heilmittelwerbegesetz).
- Der Bundesgerichtshof hat am 26. März 2026 entschieden, dass eine Online-Vermittlungsplattform gegen das Werbeverbot verstoßen hat. Das Urteil ist rechtskräftig (Az. I ZR 74/25).
- Das Landgericht München I hat einer Plattform die Werbung für Cannabis-Rezepte per Fernbehandlung untersagt (2. Juni 2025, Az. 4 HK O 11377/24, nicht rechtskräftig), das Landgericht Hamburg sah bei einer anderen Verstöße gegen beide Vorschriften (11. März 2025, Az. 406 HKO 68/24, Berufung eingelegt).
- Nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf haftet auch eine Versandapotheke, die mit einer solchen Plattform zusammenarbeitet, und darf deren Rezepte ohne persönlichen Arztkontakt nicht beliefern (23. April 2026, Az. 37 O 55/25, nicht rechtskräftig).
Die Bundesärztekammer kritisierte im Januar 2026, es werde „trotz der Werbeverbote der §§ 9 und 10 Heilmittelwerbegesetz vielfach in offensichtlich unzulässiger Weise geworben“.
Was mit deinen Daten passiert
Ein Rezept verrät eine ärztliche Behandlung. Solche Gesundheitsdaten schützt die Datenschutz-Grundverordnung besonders (Art. 9 DSGVO). Bei einem großen Anbieter waren im Mai 2024 Rezepte mit Name, Adresse, Geburtsdatum und Krankenkasse über Suchmaschinen auffindbar; die Hamburger Datenschutzaufsicht hat den Fall in ihrem Tätigkeitsbericht festgehalten. Anfang 2026 konnten dort eingeloggte Nutzer laut heise online rund 1,7 Millionen Rezepte von etwa 500.000 Kundinnen und Kunden abrufen, das Unternehmen selbst sprach von bis zu 330.000 Betroffenen.
Datenlecks gibt es nicht nur bei Plattformen: 2024 lagen bei einer Verwaltungssoftware für Anbauvereinigungen Daten von über 1.000 Mitgliedern offen. Frag deshalb überall, wo du sensible Daten angibst, wer sie speichert und wie lange.
Wie viel über Online-Rezepte geht
Die Einfuhr von Medizinalcannabis ist seit April 2024 stark gestiegen: Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte waren es 2024 rund 73 Tonnen und 2025 rund 205 Tonnen. Im zweiten Halbjahr 2024 lagen die Importe 170 Prozent über dem ersten, die Verordnungen über die Krankenkassen nur 9 Prozent. Bundesregierung, Bundesärztekammer und die wissenschaftliche Evaluation des Konsumcannabisgesetzes gehen davon aus, dass ein erheblicher Teil über Online-Privatrezepte auch an Menschen ohne medizinischen Bedarf geht. Eine amtliche Zahl dazu gibt es nicht.
Woran du eine sorgfältige Behandlung erkennst
- Du sprichst mit einer Ärztin oder einem Arzt, nicht nur mit einem Formular.
- Gefragt wird nach Vorerkrankungen, anderen Medikamenten und bisherigen Behandlungen.
- Du wirst über Risiken, Dosierung und das Fahren aufgeklärt.
- Vor der Diagnose gibt es keine Werbung mit Sorten, THC-Gehalt und Preisen, keine Rabatte und keine Prämien für Empfehlungen.
- Du erfährst, wer deine Daten speichert, wo das Unternehmen sitzt und welche Aufsicht zuständig ist.
Im Straßenverkehr
Der THC-Grenzwert gilt nicht, wenn das THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für dich verschriebenen Medikaments stammt. Fahrtüchtig musst du trotzdem sein, sonst machst du dich strafbar. Mehr dazu im Modul Straßenverkehr und Recht.
Ohne medizinischen Grund
Für Erwachsene ohne medizinischen Grund sind Eigenanbau und Anbauvereinigungen die einzigen legalen Wege. Was eine Anbauvereinigung ist und was sie darf, erklärt die Seite Was ist ein Cannabis Social Club? Ob dein Konsum dir schadet, zeigt der anonyme Selbsttest.
Quellen
- Medizinal-Cannabisgesetz, §§ 3 und 4
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, § 31 Abs. 6
- Heilmittelwerbegesetz, §§ 9 und 10
- Straßenverkehrsgesetz, § 24a
- Strafgesetzbuch, § 316
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/3061 (2025): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
- Bundesgerichtshof (2026): Urteil vom 26. März 2026, I ZR 74/25, Pressemitteilung 55/2026
- Pharmazeutische Zeitung (2025): Landgericht München I, Urteil vom 2. Juni 2025, 4 HK O 11377/24
- Deutsche Apotheker Zeitung (2025): Landgericht Hamburg, Urteil vom 11. März 2025, 406 HKO 68/24
- Apothekerkammer Nordrhein (2026): Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. April 2026, 37 O 55/25
- Bundesärztekammer (2026): Stellungnahme zum Gesetzentwurf vom 12. Januar 2026
- Deutsches Ärzteblatt (2026): Linnemann dringt auf strengere Regeln für Medizinal-Cannabis, 15. September 2026
- Pharmazeutische Zeitung (2026): Zwischen Versorgungsauftrag und Missbrauchsdebatte, 24. September 2026
- Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: 33. Tätigkeitsbericht Datenschutz 2024
- heise online (2024): Online einsehbare Cannabis-Rezepte, 15. Mai 2024
- heise online (2026): Sicherheitslücke ermöglichte Zugriff auf 1,7 Millionen Rezepte, 8. Januar 2026
- apotheke adhoc (2026): Erneute Datenpanne, Angaben des Unternehmens, 9. Januar 2026
- heise online (2024): Datenleck in Verwaltungssoftware von Cannabis-Clubs, 6. April 2024
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Einfuhr von Medizinalcannabis
- EKOCAN (2026): Zweiter Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes