Kurz gesagt: Ein Cannabis Social Club ist ein Verein, in dem Erwachsene gemeinsam Cannabis für den eigenen Konsum anbauen. Das Gesetz nennt solche Vereine Anbauvereinigungen. Sie brauchen eine behördliche Erlaubnis, arbeiten nicht gewinnorientiert und geben Cannabis nur an ihre eigenen Mitglieder weiter.
Was das Gesetz erlaubt
Seit dem 1. April 2024 gilt das Konsumcannabisgesetz. Eine Anbauvereinigung ist ein eingetragener, nicht wirtschaftlicher Verein oder eine eingetragene Genossenschaft. Ihr einziger Zweck ist der gemeinschaftliche, nicht gewerbliche Eigenanbau, die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial an Mitglieder zum Eigenkonsum und die Information der Mitglieder über Suchtprävention und Beratung (§ 1 Nr. 13 KCanG).
- Die Erlaubnis erteilt die zuständige Behörde, für Dortmund die Bezirksregierung Arnsberg (§ 11 KCanG).
- Mitglied werden kann nur, wer volljährig ist und seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Niemand darf in zwei Anbauvereinigungen gleichzeitig Mitglied sein, und eine Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben (§ 16 KCanG).
- Angebaut wird gemeinschaftlich von den Mitgliedern selbst (§ 17 KCanG).
- Eine Anbauvereinigung darf jedem Mitglied höchstens 25 Gramm am Tag und 50 Gramm im Monat weitergeben, 18- bis 20-Jährigen höchstens 30 Gramm im Monat mit höchstens 10 Prozent THC (§ 19 KCanG).
Kein Verkauf, kein Coffeeshop
Ein Cannabis Social Club ist kein Geschäft. Er verkauft nicht, er liefert nicht und er darf nicht werben (§ 6 KCanG). Cannabis wird nur persönlich im Verein an Mitglieder weitergegeben, nach Kontrolle von Mitgliedsausweis und amtlichem Lichtbildausweis. Versand und Lieferung sind verboten, und Mitglieder dürfen das Cannabis nicht an andere weitergeben (§ 19 KCanG).
Finanziert wird eine Anbauvereinigung über Mitgliedsbeiträge, die in ihrer Satzung stehen (§ 24 KCanG). Beim CSC Dortmund gibt es einen monatlichen Grundbeitrag und einen Kostenbeitrag je Gramm. Der Verein erzielt keinen Gewinn. Was das konkret heißt, erklärt die Seite Kosten.
Prävention und Jugendschutz
Jede Anbauvereinigung braucht ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept und Präventionsbeauftragte (§ 23 KCanG). Minderjährige haben keinen Zutritt. Zu Prävention und Jugendschutz gehören beim CSC Dortmund ein anonymer Selbsttest, ein Wissensbereich, eine Präventionsschulung und unsere Regeln zum Jugendschutz.
Der Cannabis Social Club Dortmund
Der Cannabis Social Club Dortmund e. V. wurde am 5. September 2023 gegründet und hat am 25. November 2024 als erster Verein in Dortmund die Erlaubnis der Bezirksregierung Arnsberg bekommen. Voraussetzungen und Ablauf der Aufnahme stehen auf der Seite Mitgliedschaft. Wo in Dortmund öffentlicher Konsum verboten ist, zeigt unsere Karte der Verbotszonen.
Häufige Fragen
Darf man in einem Cannabis Social Club konsumieren?
Nein. Auf dem Gelände einer Anbauvereinigung und in Sichtweite ihres Eingangs ist Konsum verboten (§ 5 KCanG).
Ist ein Cannabis Social Club dasselbe wie ein Coffeeshop?
Nein. Einen legalen Verkauf von Cannabis an Erwachsene gibt es in Deutschland nicht. Legal sind der Eigenanbau zu Hause mit bis zu drei Pflanzen (§ 9 KCanG), die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung und Medizinalcannabis auf ärztliches Rezept aus der Apotheke.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Beim CSC Dortmund beträgt der Grundbeitrag 15 Euro im Monat. Dazu kommt ein Kostenbeitrag je Gramm für das Cannabis, das du bestellst. Rabatte gibt es nicht, weil sie ein Anreiz wären, mehr zu konsumieren. Alle Beträge stehen auf der Seite Kosten.
Quellen
Konsumcannabisgesetz: § 1 KCanG, § 5 KCanG, § 6 KCanG, § 9 KCanG, § 11 KCanG, § 16 KCanG, § 17 KCanG, § 19 KCanG, § 23 KCanG, § 24 KCanG.