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Jugendschutz

Minderjährige bekommen bei uns kein Cannabis und haben keinen Zutritt. Hier steht, wie wir das sicherstellen, was bei einem Verstoß passiert und wo Jugendliche und Eltern Hilfe finden.

Unsere Haltung

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen geht jedem Vereinsinteresse vor. Wir sind eine Anbauvereinigung für Erwachsene: Mitglied werden, das Vereinsgelände betreten und Cannabis erhalten kann nur, wer volljährig ist.

Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen machen wir bewusst nicht. Sie gehört in die Hände von Fachleuten. Wenden sich Jugendliche oder Eltern an uns, verweisen wir immer an die Suchtberatung, etwa an Feedback, die Jugendberatung der DROBS Dortmund. Alle Stellen findest du weiter unten.

So verhindern wir, dass Minderjährige an Cannabis kommen

Diese Regeln gelten ohne Ausnahme. Die meisten schreibt das Konsumcannabisgesetz vor, einige gehen darüber hinaus.

  • Mitglied erst ab 18

    Aufnehmen dürfen wir nur Volljährige. Im Kennenlerngespräch prüft der Vorstand Alter und Identität anhand eines amtlichen Lichtbildausweises und hält fest, wer die Volljährigkeit festgestellt hat.

    § 16 KCanG

  • Kein Zutritt unter 18

    Personen unter 18 Jahren haben keinen Zutritt zu unserem Vereinsgelände, weder zur Ausgabestelle noch zum Anbau.

    § 23 KCanG

  • Schilder und Einlasskontrolle

    Am Eingang weisen Schilder darauf hin, dass der Zutritt erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Beim Einlass kontrollieren wir, wer hereinkommt, und Mitglieder melden sich mit ihrem persönlichen QR-Code an.

    Vereinsregel

  • Ausweiskontrolle bei jeder Weitergabe

    Cannabis erhält nur ein Mitglied, das persönlich da ist und jedes Mal seinen Mitgliedsausweis zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzeigt. Versand, Lieferung und Abholung für andere gibt es nicht.

    § 19 KCanG

  • Strengere Grenzen unter 21

    Mitglieder von 18 bis 20 Jahren erhalten höchstens 30 Gramm im Monat mit höchstens 10 Prozent THC. Die Vereins-App Cannanas setzt diese Grenzen bei jeder Weitergabe automatisch durch.

    § 19 KCanG

  • Keine Weitergabe an andere

    Cannabis aus dem Verein ist nur für den eigenen Konsum. Mitglieder dürfen es an niemanden weitergeben, auch nicht an andere Erwachsene. So steht es im Gesetz und in unserem Ehrenkodex.

    § 19 KCanG

  • Kein Konsum vor Kindern

    Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen ist verboten. Ebenso verboten ist Konsum auf unserem Vereinsgelände und in Sichtweite des Eingangs, nach dem Gesetz bis 100 Meter vom Eingang. Unser Ehrenkodex schließt beides ausnahmslos aus.

    § 5 KCanG

  • Neutral verpackt, mit Hinweisen

    Wir geben Cannabis nur in neutraler Verpackung weiter. Dazu gehört ein Informationszettel, der auch auf die nötigen Vorkehrungen zum Kinder- und Jugendschutz hinweist.

    § 21 KCanG

  • Keine Werbung

    Wir werben weder für Cannabis noch für den Verein und richten uns nie an Minderjährige. Unsere Räume sind von außen nicht werbend gekennzeichnet. Diese Website fragt beim ersten Besuch nach dem Alter; wer unter 18 ist, sieht nur Hilfsangebote.

    § 6 KCanG und § 23 KCanG

  • Präventionsbeauftragte und Fachstellen

    Unsere zwei geschulten Präventionsbeauftragten achten darauf, dass unser Gesundheits- und Jugendschutzkonzept umgesetzt wird. Das Konzept liegt der Erlaubnisbehörde, der Bezirksregierung Arnsberg, vor. Wir arbeiten mit Suchtberatungsstellen zusammen, damit Hilfe schnell erreichbar ist.

    § 23 KCanG

Wenn ein Mitglied Cannabis an Minderjährige weitergibt

Strafanzeige und Ausschluss. Ohne Ausnahme.

Erfahren wir, dass ein Mitglied Cannabis aus dem Verein an Minderjährige abgibt, es ihnen verabreicht oder zum Konsum überlässt, erstatten wir Strafanzeige und schließen das Mitglied aus dem Verein aus. Eine Verwarnung oder eine zweite Chance gibt es in diesem Fall nicht.

Auch das Gesetz sieht harte Strafen vor. Gibt eine Person über 21 Jahre Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen ab, ist das in der Regel ein besonders schwerer Fall mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren (§ 34 Abs. 3 KCanG). Wer dabei gewerbsmäßig handelt, muss mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen (§ 34 Abs. 4 KCanG).

Einen Verdacht kannst du unseren Präventionsbeauftragten oder dem Vorstand unter [email protected] melden, auf Wunsch vertraulich.

Fachstellen

Hilfe für Jugendliche und Eltern

Für Jugendliche, Eltern und Angehörige, vertraulich und kostenlos:

  • Nummer gegen KummerTelefon 116 111, Montag bis Samstag 14 bis 20 Uhr, kostenlos und anonym. Der Anruf erscheint nicht auf der Telefonrechnung.Online-Beratung: Chat Montag bis Donnerstag 14 bis 20 Uhr, E-Mail jederzeit.
  • Feedback, Jugendberatung der DROBSFür junge Menschen bis 21 Jahre, auch für Eltern und Angehörige. Freiwillig, kostenlos, vertraulich.Reinoldistraße 17-19, 44135 Dortmund. Offene Sprechstunde montags 15 bis 17 Uhr, Termine telefonisch Montag bis Freitag.[email protected] · Website
  • DROBS DortmundDrogenberatung, kostenlos und auf Wunsch anonym.Reinoldistraße 17-19, 44135 Dortmund. Montag bis Donnerstag 9 bis 12:30 und 13:30 bis 17 Uhr, Freitag 9 bis 15 Uhr.[email protected]
  • drugcom.deOnline-Beratung des BIÖG per Chat und E-Mail, kostenlos und anonym. Chat Montag, Dienstag und Donnerstag 15 bis 17 Uhr, Mittwoch und Freitag 13 bis 15 Uhr. Dazu das Programm Quit the Shit.
Prävention

Fragen zum Jugendschutz im Verein

Unsere Präventionsbeauftragten beantworten deine Fragen vertraulich, auf Wunsch auch anonym über SimpleX.

Fotos: Leopold Achilles

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