Unsere Haltung
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen geht jedem Vereinsinteresse vor. Wir sind eine Anbauvereinigung für Erwachsene: Mitglied werden, das Vereinsgelände betreten und Cannabis erhalten kann nur, wer volljährig ist.
Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen machen wir bewusst nicht. Sie gehört in die Hände von Fachleuten. Wenden sich Jugendliche oder Eltern an uns, verweisen wir immer an die Suchtberatung, etwa an Feedback, die Jugendberatung der DROBS Dortmund. Alle Stellen findest du weiter unten.
So verhindern wir, dass Minderjährige an Cannabis kommen
Diese Regeln gelten ohne Ausnahme. Die meisten schreibt das Konsumcannabisgesetz vor, einige gehen darüber hinaus.
Mitglied erst ab 18
Aufnehmen dürfen wir nur Volljährige. Im Kennenlerngespräch prüft der Vorstand Alter und Identität anhand eines amtlichen Lichtbildausweises und hält fest, wer die Volljährigkeit festgestellt hat.
Kein Zutritt unter 18
Personen unter 18 Jahren haben keinen Zutritt zu unserem Vereinsgelände, weder zur Ausgabestelle noch zum Anbau.
Schilder und Einlasskontrolle
Am Eingang weisen Schilder darauf hin, dass der Zutritt erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Beim Einlass kontrollieren wir, wer hereinkommt, und Mitglieder melden sich mit ihrem persönlichen QR-Code an.
Vereinsregel
Ausweiskontrolle bei jeder Weitergabe
Cannabis erhält nur ein Mitglied, das persönlich da ist und jedes Mal seinen Mitgliedsausweis zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzeigt. Versand, Lieferung und Abholung für andere gibt es nicht.
Strengere Grenzen unter 21
Mitglieder von 18 bis 20 Jahren erhalten höchstens 30 Gramm im Monat mit höchstens 10 Prozent THC. Die Vereins-App Cannanas setzt diese Grenzen bei jeder Weitergabe automatisch durch.
Keine Weitergabe an andere
Cannabis aus dem Verein ist nur für den eigenen Konsum. Mitglieder dürfen es an niemanden weitergeben, auch nicht an andere Erwachsene. So steht es im Gesetz und in unserem Ehrenkodex.
Kein Konsum vor Kindern
Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen ist verboten. Ebenso verboten ist Konsum auf unserem Vereinsgelände und in Sichtweite des Eingangs, nach dem Gesetz bis 100 Meter vom Eingang. Unser Ehrenkodex schließt beides ausnahmslos aus.
Neutral verpackt, mit Hinweisen
Wir geben Cannabis nur in neutraler Verpackung weiter. Dazu gehört ein Informationszettel, der auch auf die nötigen Vorkehrungen zum Kinder- und Jugendschutz hinweist.
Keine Werbung
Wir werben weder für Cannabis noch für den Verein und richten uns nie an Minderjährige. Unsere Räume sind von außen nicht werbend gekennzeichnet. Diese Website fragt beim ersten Besuch nach dem Alter; wer unter 18 ist, sieht nur Hilfsangebote.
§ 6 KCanG und § 23 KCanG
Präventionsbeauftragte und Fachstellen
Unsere zwei geschulten Präventionsbeauftragten achten darauf, dass unser Gesundheits- und Jugendschutzkonzept umgesetzt wird. Das Konzept liegt der Erlaubnisbehörde, der Bezirksregierung Arnsberg, vor. Wir arbeiten mit Suchtberatungsstellen zusammen, damit Hilfe schnell erreichbar ist.
Wenn ein Mitglied Cannabis an Minderjährige weitergibt
Strafanzeige und Ausschluss. Ohne Ausnahme.
Erfahren wir, dass ein Mitglied Cannabis aus dem Verein an Minderjährige abgibt, es ihnen verabreicht oder zum Konsum überlässt, erstatten wir Strafanzeige und schließen das Mitglied aus dem Verein aus. Eine Verwarnung oder eine zweite Chance gibt es in diesem Fall nicht.
Auch das Gesetz sieht harte Strafen vor. Gibt eine Person über 21 Jahre Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen ab, ist das in der Regel ein besonders schwerer Fall mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren (§ 34 Abs. 3 KCanG). Wer dabei gewerbsmäßig handelt, muss mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen (§ 34 Abs. 4 KCanG).
Einen Verdacht kannst du unseren Präventionsbeauftragten oder dem Vorstand unter [email protected] melden, auf Wunsch vertraulich.

