Das Konsumcannabisgesetz unterscheidet zwischen Erwachsenen ab 21 und Heranwachsenden von 18 bis 20 Jahren. An Erwachsene ab 21 dürfen Anbauvereinigungen höchstens 25 Gramm am Tag und 50 Gramm im Monat weitergeben. An Heranwachsende dürfen sie höchstens 30 Gramm im Monat weitergeben, und das Cannabis darf höchstens 10 % THC enthalten (§ 19 Abs. 3 KCanG).
Der Grund: Das Gehirn reift bis zu einem Alter von etwa 25 Jahren. Laut Bundesgesundheitsministerium sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis dahin besonders anfällig für psychische, körperliche und soziale Folgen von Cannabis, bei langfristigem, aber auch bei kurzfristigem Konsum. Je mehr THC, desto größer das Risiko für Abhängigkeit und psychische Probleme. Die Grenze soll dieses Risiko für junge Erwachsene senken.
Mit dem 21. Geburtstag verschwindet das Risiko nicht, das Gehirn reift noch einige Jahre weiter. Unter 18 ist Cannabis ganz verboten. Und im Straßenverkehr gilt unter 21: kein Konsum während der Fahrt und keine Fahrt unter THC-Wirkung.
Merke: Je jünger, desto vorsichtiger. Später anfangen und wenig THC senken das Risiko am deutlichsten.
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