Das Gehirn baut um
In Jugend und jungem Erwachsenenalter entstehen neue Verbindungen im Gehirn, nicht genutzte werden abgebaut, die Nervenbahnen werden schneller. Betroffen sind unter anderem Bereiche für Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Impulskontrolle. Der Stirnlappen, der Planung und Selbstkontrolle steuert, reift zuletzt. Das Bundesgesundheitsministerium nennt ein Alter von etwa 25 Jahren, bis zu dem das Gehirn besonders anfällig ist.
Gehirnreifung und Gesetz nach Alter
Unter 18 verboten. Von 18 bis 20 begrenzt das Gesetz die Weitergabe auf 30 Gramm im Monat mit höchstens 10 % THC.
Ausgerechnet in dieser Zeit wird am meisten konsumiert: Unter den 18- bis 25-Jährigen hat fast jeder dritte junge Mann im vergangenen Jahr Cannabis genommen, bei den jungen Frauen knapp jede fünfte.
Wer in Deutschland Cannabis nimmt
Über die Jahrzehnte ist der Konsum bei jungen Erwachsenen deutlich gestiegen. Bei 12- bis 17-Jährigen geht er dagegen seit 2019 leicht zurück, auch nach der Teillegalisierung.
Konsum junger Menschen seit 1993
- 18 bis 25 Jahre
- 12 bis 17 Jahre
18- bis 25-Jährige: 1993 14,5 %, 2019 24,1 %, 2025 25,6 %. 12- bis 17-Jährige: 1993 5,0 %, 2019 8,1 %, 2025 6,1 %.
Was ein früher Einstieg bedeutet
- Abhängigkeit: Ein früher Beginn, besonders vor 16, ist ein gut belegter Risikofaktor.
- Bildung: Wer vor 15 anfängt und in der frühen Jugend häufig konsumiert, bricht im Schnitt häufiger die Schule ab und schließt seltener ein Studium ab. Ob Cannabis die Ursache ist oder andere Umstände mitwirken, ist nicht geklärt.
- Psychische Gesundheit: Konsum in der Jugend hängt mit mehr Depressionen und Suizidgedanken im Erwachsenenalter zusammen. Auch hier ist die Ursache nicht abschließend geklärt.
- Denken: Ob ein früher Einstieg das Denken dauerhaft beeinträchtigt, ist umstritten.
Was das Gesetz regelt
Wie das Gesetz Kinder und Jugendliche schützt
Zu HauseCannabis sicher vor Kindern und Jugendlichen verwahren (§ 10).
In der ÖffentlichkeitKein Konsum in der Nähe von Minderjährigen, an Schulen, Spielplätzen und anderen Orten für Kinder (§ 5).
Bei JugendlichenEltern werden informiert, Frühintervention statt Strafe. Strafbar bleiben größere Mengen, Handel und Weitergabe (§§ 7, 34).
Durch den BundDas BIÖG informiert auf infos-cannabis.de, berät digital und baut Prävention für junge Menschen aus (§ 8).
In AnbauvereinigungenMitglied erst ab 18, Präventionsbeauftragte, Schutzkonzept und Zusammenarbeit mit der Suchtberatung (§§ 16, 23).
- Unter 18 sind Besitz, Anbau und Erwerb verboten (§ 2 KCanG).
- In unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen darf niemand konsumieren (§ 5 Abs. 1 KCanG). Verboten ist Konsum auch in und in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlichen Sportstätten; Sichtweite endet bei mehr als 100 Metern Abstand zum Eingang (§ 5 Abs. 2 KCanG).
- Für 18- bis 20-Jährige begrenzt das Gesetz die Weitergabe durch Anbauvereinigungen auf 30 Gramm im Monat mit höchstens 10 % THC (§ 19 Abs. 3 KCanG).
- Wer Minderjährigen Cannabis gibt und selbst über 21 ist, muss in der Regel mit drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen (§ 34 KCanG).
- Fallen Minderjährige mit Cannabis auf, informiert die Polizei die Eltern, bei Bedarf auch das Jugendamt (§ 7 KCanG).
Wenn Jugendliche mit Cannabis auffallen
Für Minderjährige bleibt Cannabis verboten, strafbar ist der Besitz kleiner Mengen aber nicht mehr. Die Polizei stellt das Cannabis sicher und informiert die Eltern. Gibt es gewichtige Anhaltspunkte, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist, etwa bei riskantem Konsum, informiert sie auch das Jugendamt. Das Jugendamt soll dann gemeinsam mit den Eltern darauf hinwirken, dass die jugendliche Person an einem Frühinterventionsprogramm teilnimmt (§ 7 KCanG).
Strafbar wird es bei größeren Mengen, beim Handel und bei der Weitergabe an andere (§ 34 KCanG). Ab 14 Jahren sind Jugendliche strafmündig (§ 19 StGB). Dann gilt das Jugendstrafrecht: Es setzt zuerst auf Erziehung, etwa mit Weisungen oder Auflagen. Möglich sind auch Jugendarrest und, wenn das alles nicht reicht, Jugendstrafe.
Wenn Jugendliche sich strafbar machen
- Erziehungsmaßregelnzum Beispiel Weisungen, etwa an einem Kurs teilzunehmen
- ZuchtmittelVerwarnung, Auflagen, im Ernstfall Jugendarrest
- Jugendstrafenur, wenn das andere nicht ausreicht
Das gilt ab 14 Jahren, bei größeren Mengen, Handel oder Weitergabe. Unter 14 ist niemand strafmündig, und der Besitz kleiner Mengen ist für Minderjährige verboten, aber nicht strafbar.
Frühinterventionsprogramme wie FreD werden seit der Teillegalisierung seltener genutzt, weil die Justiz kaum noch Jugendliche dorthin vermittelt. Das zeigt die Evaluation des Gesetzes, mehr dazu im Modul Straßenverkehr und Recht. Eltern müssen darauf nicht warten: In Dortmund bietet Feedback, die Jugendberatung der DROBS, Frühintervention und Elternberatung an, freiwillig, kostenlos und vertraulich.
Kinder schützen
Cannabis gehört zu Hause so verwahrt, dass Kinder und Jugendliche nicht herankommen (§ 10 KCanG). Essen Kinder Cannabis oder cannabishaltige Lebensmittel, droht eine Vergiftung.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit: FAQ zum Cannabisgesetz
- drugcom.de (BIÖG, 2020): Wie schädlich ist Cannabiskonsum für das Gehirn junger Menschen?
- NIDA (2020): Drugs, Brains, and Behavior. The Science of Addiction
- Bundesministerium für Gesundheit (2017): Kurzbericht „Cannabis: Potenzial und Risiken“ (CaPRis)
- cannabispraevention.de (BIÖG): Risiken für Jugendliche
- DHS: Cannabis, Zahlen, Daten, Fakten (Drogenaffinitätsstudie 2025, ESA 2024)
- BIÖG (2025): Elterninfo Cannabis
- BIÖG (2025): Die Drogenaffinität Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2025, Cannabis
- Konsumcannabisgesetz (KCanG), §§ 2, 5, 7, 8, 10, 16, 19, 23, 34
- Strafgesetzbuch, § 19
- Jugendgerichtsgesetz, §§ 5, 9 bis 17
- EKOCAN (2026): Evaluation des Konsumcannabisgesetzes, 2. Zwischenbericht
- Feedback, Fachstelle für Jugendberatung und Suchtvorbeugung der DROBS Dortmund