Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr je Milliliter Blutserum ein Kraftfahrzeug fährt, handelt ordnungswidrig (§ 24a Abs. 1a StVG). Wer zusätzlich Alkohol getrunken hat, fällt unter eine eigene, strengere Regel (§ 24a Abs. 2a StVG). Gemessen wird im Blut, nicht im Urin. Ein Speicheltest bei der Kontrolle ist nur ein Vortest.
Der Wert sagt nichts darüber, wie viel jemand konsumiert hat oder wie lange er warten muss. Das hängt von Menge, Wirkstoffgehalt und Gewohnheit ab. Bei regelmäßigem Konsum kann der Wert auch am nächsten Tag noch erreicht sein.
In der Probezeit und unter 21 gilt nicht nur der Grenzwert von 3,5 ng/ml: Du darfst weder während der Fahrt konsumieren noch unter THC-Wirkung losfahren (§ 24c StVG). Ausgenommen ist THC aus einem ärztlich verschriebenen Arzneimittel, das du wie verordnet nimmst.
Unabhängig vom Grenzwert gilt: Wer wegen Cannabis nicht sicher fahren kann, macht sich strafbar, auch unter 3,5 ng/ml. Sich nüchtern zu fühlen, reicht als Maßstab nicht.
Merke: Wer konsumiert hat, lässt das Auto stehen, bis genug Zeit vergangen ist. Wie lange das mindestens ist, steht im Modul [Straßenverkehr und Recht](https://csc.do/praevention/wissen/strassenverkehr-und-recht/).
Mehr dazu: Straßenverkehr und Recht