Zum Inhalt springen

Kurz erklärt

Was prüft ein Labor bei Cannabis aus Anbauvereinigungen?

Stand: 28. September 2026

Anbauvereinigungen müssen regelmäßig Stichproben ihres Cannabis nehmen und untersuchen lassen (§ 18 KCanG). So soll sichergestellt sein, dass nur Cannabis weitergegeben wird, das die Vorgaben einhält, etwa die Grenze von 10 Prozent THC für Heranwachsende.

Nicht weitergegeben werden darf Cannabis unter anderem, wenn darin Stoffe über den festgelegten Höchstgehalten stecken oder wenn es nicht in Reinform als Marihuana oder Haschisch vorliegt. Solches Cannabis muss unverzüglich vernichtet werden.

Geprüft werden typischerweise zwei Dinge:

  • der Wirkstoffgehalt, also THC und CBD mit ihren Säureformen
  • Verunreinigungen wie Schwermetalle, Keime und Schimmelpilzgifte

Bei einer Poolprobe wird Material mehrerer Ernten gemeinsam auf Verunreinigungen untersucht. Der Befund gilt dann für alle enthaltenen Ernten. Den Wirkstoffgehalt bestimmt das Labor für jede Charge einzeln.

Bei Cannabis vom Schwarzmarkt weiß niemand, wie viel THC oder was sonst darin steckt.

Merke: Laborwerte sagen, was drin ist. Wie stark es wirkt und welche Risiken es hat, hängt trotzdem vom THC-Gehalt, der Menge und von dir ab.

Mehr dazu: Laborergebnisse · Was bedeutet „Gesamt-THC“?

Quellen

*Zur Freigabe:* Die Aufzählung „Schwermetalle, Keime, Schimmelpilzgifte“ und die Erklärung der Poolprobe stammen von unserer Laborseite, nicht aus dem Gesetz; das Gesetz verweist nur auf Höchstgehalte in einer Rechtsverordnung. Der Satz zum Schwarzmarkt folgt dem BIÖG-Infoblatt („Wirkstoffgehalt sowie die Zusammensetzung der Schwarzmarkt-Produkte sind in der Regel unbekannt“), die Quelle ist ergänzt. Er stellt Vereinscannabis dem Schwarzmarkt gegenüber und ist deshalb die Stelle, die bei § 6 am ehesten auffällt.

Weitere Fragen

Alle Fragen

Newsletter abonnieren

Neuigkeiten aus dem Verein, zu Prävention und zur Rechtslage. Wir schreiben unregelmäßig, nur wenn es etwas Neues gibt.

Wird gesendet …

Fast geschafft. Bitte bestätige die Anmeldung über den Link in der E-Mail.

Angemeldet bist du erst, wenn du den Link in der Bestätigungsmail öffnest. Abmelden kannst du dich in jeder Ausgabe.