Anbauvereinigungen müssen regelmäßig Stichproben ihres Cannabis nehmen und untersuchen (§ 18 KCanG). So soll sichergestellt sein, dass nur Cannabis weitergegeben wird, das die Vorgaben einhält, etwa die Grenze von 10 Prozent THC für Heranwachsende.
Cannabis darf unter anderem nicht weitergegeben werden, wenn darin Stoffe über den festgelegten Höchstgehalten stecken oder wenn es nicht in Reinform als Marihuana oder Haschisch vorliegt. Solches Cannabis muss unverzüglich vernichtet werden.
Geprüft werden typischerweise zwei Dinge:
- der Wirkstoffgehalt, also THC und CBD mit ihren Säureformen
- Verunreinigungen wie Schwermetalle, Keime und Schimmelpilzgifte
Bei einer Poolprobe wird Material mehrerer Ernten gemeinsam auf Verunreinigungen untersucht. Der Befund gilt dann für alle enthaltenen Ernten. Bei uns bestimmt ein Labor den Wirkstoffgehalt jeder Charge einzeln.
Bei Cannabis vom Schwarzmarkt weiß niemand, wie viel THC oder was sonst darin steckt.
Merke: Laborwerte sagen, was drin ist. Wie stark es wirkt und welche Risiken es hat, hängt vom THC-Gehalt, von der Menge und von dir ab.
Mehr dazu: Laborergebnisse · Was bedeutet „Gesamt-THC“?