- Cannabis, Pflanzen und Samen müssen zu Hause vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt sein.
- Für kleine Kinder ist Essbares besonders gefährlich: Schwere Vergiftungen mit Bewusstlosigkeit und Atemstörungen sind möglich.
- Im Notfall: Giftnotruf NRW 0228 19240, bei Atemproblemen oder Bewusstlosigkeit sofort die 112.
Was das Gesetz verlangt
Cannabis und Vermehrungsmaterial müssen am Wohnsitz durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff anderer geschützt werden, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen (§ 10 KCanG). Wer das nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden kann (§ 36 KCanG). Verboten ist außerdem der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Menschen unter 18 (§ 5 Abs. 1 KCanG).
So bewahrst du sicher auf
Das BIÖG-Infoblatt, das du bei der Abgabe bekommst, sagt es deutlich: Cannabis, Haschisch und vor allem Essbares immer außerhalb der Reichweite von Kindern und Jugendlichen aufbewahren, auch Pflanzen und Samen. Gerade bei Kindern besteht beim Verzehr eine akute Vergiftungsgefahr. Wie gefährlich Verwechslungen sind, zeigt ein Fall aus Freiburg: Ein Zehnjähriger aß THC-haltige Süßigkeiten seines Bruders, die er für normale Süßigkeiten hielt, und kam ins Krankenhaus.
Wir empfehlen deshalb:
- abschließen, zum Beispiel in einer Box mit Schloss oder einem verschließbaren Schrank
- nicht in Dosen oder Tüten, die nach Süßigkeiten aussehen, und nicht zwischen Lebensmitteln
- Reste, Stummel und Asche sofort wegräumen
- Pflanzen so stellen, dass Kinder nicht herankommen
Wenn ein Kind etwas gegessen hat
Eine Vergiftung zeigt sich meist durch Erbrechen, Herzrasen, Angst, Unruhe oder Verwirrung. Bei Kleinkindern, die Essbares oder konzentrierte Produkte wie Harz oder Öl geschluckt haben, sind schwere Verläufe mit Bewusstlosigkeit und Atemstörungen möglich. Schon wenig THC kann bei Kindern unter sechs Jahren deutliche Beschwerden auslösen.
Was du tun kannst:
- Ruhig bleiben und das Kind beruhigen.
- Den Giftnotruf NRW anrufen: Informationszentrale gegen Vergiftungen Bonn, 0228 19240, rund um die Uhr.
- Bei Bewusstlosigkeit, Krampfanfällen oder Atemproblemen sofort die 112.
- Das Kind nicht zum Erbrechen bringen und keine Milch geben.
- Verpackung und Reste mitnehmen, damit die Ärztinnen und Ärzte wissen, was es war.
Mehr zur Ersten Hilfe steht im Modul Wenn es zu viel wird.
Rauch in der Wohnung
Das Rauchen von Cannabis reizt die Atemwege und kann langfristig die Lunge schädigen. Das BIÖG rät: Kinder und Kleinkinder sollten niemals Rauch ausgesetzt werden, weder von Cannabis noch von Tabak. Das Bundesnichtraucherschutzgesetz gilt deshalb auch für Cannabis. Eine Studie in Kalifornien untersuchte 275 Haushalte, in denen Erwachsene rauchen: Bei 27,3 % der Kinder waren THC oder seine Abbauprodukte im Urin nachweisbar, in Haushalten mit Cannabiskonsum bei 69 %. Welche gesundheitlichen Folgen das hat, ist noch nicht geklärt. Die Empfehlung ist trotzdem klar: Leben Kinder im Haushalt, wird in der Wohnung nicht geraucht.
Vorbild sein
Jugendliche lernen durch Vorbilder und nehmen wahr, wie Erwachsene mit Alkohol, Tabak oder Cannabis umgehen. Das BIÖG rät Eltern, den eigenen Konsum vor einem Gespräch zu hinterfragen und nicht zu verharmlosen. Man muss nicht alles erzählen, aber was man erzählt, sollte stimmen. Wie du ein Gespräch beginnst, steht im Modul Sorge ansprechen, warum das Alter zählt, im Modul Warum das Alter zählt.
Checkliste zum Ausdrucken
Checkliste als PDF herunterladen (zum Ausdrucken oder Abhaken am Bildschirm)
- Blüten, Haschisch, Essbares, Samen und Pflanzen sind außer Reichweite und abgeschlossen.
- Nichts lagert in Süßigkeitendosen oder zwischen Lebensmitteln.
- Reste, Stummel und Asche sind weggeräumt.
- Kein Konsum, wenn Kinder oder Jugendliche dabei sind.
- In der Wohnung wird nicht geraucht.
- Der Giftnotruf NRW 0228 19240 hängt sichtbar und ist im Handy gespeichert.
- Wer auf die Kinder aufpasst, kennt die Nummer.
- Bei Bewusstlosigkeit, Krampfanfällen oder Atemproblemen: sofort 112.
Quellen
- KCanG § 5, § 10, § 36 (2) (3)
- BIÖG, Infoblatt „Informationen zu Cannabis“ für Mitglieder von Anbauvereinigungen, Stand 02.2025
- Nadler, Mathieu, Sommer, Auwärter, Hermanns-Clausen, „THC Edibles: für Kinder ebenso attraktiv wie gefährlich. Ein Fallbericht“, Klinische Pädiatrie 2024; 236(01): 47-49
- ToxInfo (Björn Steiger Stiftung), „Cannabis“, Stand 27.08.2026
- Informationszentrale gegen Vergiftungen Bonn (Giftnotruf NRW)
- BAG Mehr Sicherheit für Kinder, „Erste Hilfe bei Kindern: Vergiftungen“
- cannabispraevention.de (BIÖG), Fragen und Antworten, „Ist Passivrauchen von Cannabis gefährlich?“
- BMG, FAQ Cannabisgesetz (Nichtraucherschutz, Eigenanbau), Stand 04.09.2026
- PTAheute, „Cannabis: Passivrauch im Urin von Kindern nachweisbar“ (Tripathi u. a., JAMA Network Open 2025), 04.02.2025
- cannabispraevention.de (BIÖG), „Die eigene Haltung hinterfragen“