- Deutschland und Malta erlauben Besitz und Eigenanbau in Grenzen, Luxemburg den Anbau und Konsum zu Hause, Tschechien seit 2026 Besitz und Anbau ab 21.
- In den Niederlanden, Belgien und der Schweiz bleibt Cannabis verboten, kleine Mengen werden aber meist nicht verfolgt.
- Cannabis nach Deutschland ein- oder aus Deutschland auszuführen ist immer verboten und strafbar.
Überblick
| Land | Besitz | Eigenanbau | Vereine oder Verkauf |
|---|---|---|---|
| Deutschland | ab 18: 25 g unterwegs, 50 g zu Hause | 3 Pflanzen | Anbauvereinigungen, höchstens 500 Mitglieder, nur für Menschen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland; kein Verkauf in Geschäften |
| Niederlande | verboten, bis 5 g meist nicht verfolgt | verboten, bis 5 Pflanzen meist nicht verfolgt | Coffeeshops geduldet, ab 18, höchstens 5 g je Kauf, offiziell nur für Menschen mit Wohnsitz in den Niederlanden; Versuch mit legalem Anbau in 10 Gemeinden |
| Belgien | verboten, ab 18 bis 3 g niedrigste Verfolgungspriorität | verboten, eine Pflanze niedrigste Priorität | Verkauf verboten und wird verfolgt |
| Luxemburg | zu Hause erlaubt; unterwegs verboten, bis 3 g Verwarnung mit Bußgeld | 4 Pflanzen je Haushalt, nur aus Samen | Verkauf und Weitergabe außerhalb des Haushalts verboten |
| Schweiz | verboten, bis 10 g zum Eigenkonsum straflos, Konsum kann Ordnungsbuße kosten | verboten | verboten, nur wissenschaftliche Pilotversuche |
| Tschechien | ab 21: 25 g unterwegs, 100 g zu Hause | ab 21: 3 Pflanzen | Verkauf und Weitergabe verboten |
| Malta | ab 18: 7 g unterwegs, 50 g zu Hause | 4 Pflanzen an der gemeldeten Adresse | Vereine ohne Gewinn, höchstens 500 Mitglieder, nur mit Wohnsitz in Malta |
| Kanada | ab 18 oder 19 je Provinz, in Québec 21: 30 g getrocknet in der Öffentlichkeit | 4 Pflanzen je Haushalt, Provinzen können einschränken | Verkauf in von den Provinzen zugelassenen Geschäften |
Die Länder im Einzelnen
Deutschland. Seit dem Konsumcannabisgesetz dürfen Erwachsene besitzen, selbst anbauen und in Anbauvereinigungen gemeinschaftlich anbauen. Mitglied werden kann nur, wer in Deutschland wohnt oder sich gewöhnlich hier aufhält, in der Regel seit mindestens sechs Monaten. Vereine geben höchstens 25 Gramm am Tag und 50 Gramm im Monat weiter, an 18- bis 20-Jährige höchstens 30 Gramm im Monat mit höchstens 10 % THC. Bis zum 1. April 2028 soll ein umfassender Bericht zur Wirkung des Gesetzes vorliegen.
Medizinalcannabis gibt es auf ärztliches Rezept aus der Apotheke. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/3061, seit Dezember 2025 im Bundestag) will Blüten nur noch nach persönlichem Kontakt in der Praxis oder beim Hausbesuch verschreiben lassen und den Versand verbieten. Beschlossen ist er noch nicht (Stand: 28. September 2026). Für Erwachsene ohne medizinischen Grund sind Eigenanbau und Anbauvereinigungen die einzigen legalen Wege. Die Reform würde daran nichts ändern, nur der Umweg über Onlinerezepte ohne Arztbesuch fiele weg.
Niederlande. Cannabis ist verboten, wird aber geduldet. Offiziell dürfen nur Menschen mit Wohnsitz in den Niederlanden in Coffeeshops kaufen; ob und wie streng das kontrolliert wird, entscheidet jede Gemeinde. Seit dem 7. April 2025 verkaufen die Coffeeshops in zehn Gemeinden nur noch Cannabis aus legalem, staatlich geregeltem Anbau.
Belgien. Besitz bleibt verboten. Eine Richtlinie weist Polizei und Staatsanwaltschaft an, Erwachsene mit kleinen Mengen nachrangig zu verfolgen. Einen Anspruch auf Straffreiheit gibt das nicht. Verkaufen wird immer verfolgt.
Luxemburg. Seit dem 21. Juli 2023 dürfen Erwachsene zu Hause konsumieren und bis zu vier Pflanzen je Haushalt aus Samen anbauen, nicht von der Straße aus sichtbar. In der Öffentlichkeit bleiben Konsum, Besitz, Transport und Kauf verboten.
Schweiz. Cannabis ab 1 % THC ist ein Betäubungsmittel. Seit Mai 2021 erlaubt das Gesetz wissenschaftliche Pilotversuche mit kontrolliertem Verkauf, befristet auf zehn Jahre. Ein Gesetz für einen regulierten Markt ist in Arbeit, aber offen: Im Mai 2026 hat die zuständige Kommission des Nationalrats ihre Subkommission beauftragt, den Entwurf zu überarbeiten; eine Mehrheit der Kantone lehnt ihn in der jetzigen Form ab.
Tschechien. Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Menschen ab 21 drei Pflanzen anbauen und die genannten Mengen besitzen. Wer mehr besitzt oder anbaut, begeht zunächst eine Ordnungswidrigkeit, bei noch größeren Mengen eine Straftat. Für Menschen unter 21 bleibt schon der Besitz kleiner Mengen eine Ordnungswidrigkeit. Verkaufen oder weitergeben darf man nichts.
Malta. Seit 2021 sind Besitz und Eigenanbau in Grenzen erlaubt. Vereine brauchen eine Zulassung der Behörde ARUC, arbeiten ohne Gewinn, nehmen nur Menschen mit Wohnsitz in Malta auf, geben höchstens 7 Gramm am Tag und 50 Gramm im Monat je Mitglied ab und dürfen nicht werben. Konsum in der Öffentlichkeit ist verboten.
Kanada. Seit dem 17. Oktober 2018 ist Cannabis für Erwachsene legal und staatlich reguliert. Die Provinzen regeln Verkauf, Mindestalter und weitere Einschränkungen.
Über die Grenze: nie
Das Konsumcannabisgesetz verbietet jede Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr, auch kleiner Mengen und auch aus Ländern, in denen Cannabis erlaubt oder geduldet ist. Es drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Kanada verbietet ebenfalls, Cannabis über die Grenze zu bringen, auch in Länder, in denen es erlaubt ist. Was sonst auf Reisen gilt, steht im Artikel Reisen und Arbeit.
Die Rechtslage ändert sich. Wir prüfen diese Übersicht zweimal im Jahr, jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober.
Quellen
- Konsumcannabisgesetz (KCanG), §§ 1, 2, 3, 9, 16, 19, 34, 43
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes, Drucksache 21/3061
- Deutscher Bundestag (2025): Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes geplant (erste Lesung 18.12.2025)
- Government of the Netherlands: Toleration policy regarding soft drugs and coffee shops
- Government of the Netherlands (2025): Experimental phase of the Controlled Cannabis Supply Chain Experiment starts on 7 April
- Government of the Netherlands: Municipalities participating in the experiment
- FOD Justitie Belgien: Cannabis
- De Druglijn (VAD): Is cannabis gelegaliseerd?
- VAD (2026): Wat zegt de wet over cannabis en CBD?
- Luxemburg: Loi du 10 juillet 2023, Mémorial A Nr. 408 vom 17.07.2023
- Portail Santé Luxemburg: Culture à domicile, Stand 05.01.2026
- Schweiz: Betäubungsmittelgesetz (BetmG), SR 812.121, Art. 8a, 19a, 19b
- Bundesamt für Gesundheit (BAG): Geltende Rechtslage von Hanf- und Cannabisprodukten
- Schweizer Parlament, SGK-N, Medienmitteilung vom 08.05.2026
- Tschechien: Zákon č. 167/1998 Sb. o návykových látkách, Fassung ab 01.01.2026, § 5 Abs. 12 und 13, § 39
- Tschechien: Zákon č. 270/2025 Sb. (Änderung des Strafgesetzbuchs und weiterer Gesetze), darin § 283a (Verkauf und Weitergabe strafbar) und § 285 (Straftat ab mehr als 5 Pflanzen, 200 g zu Hause, 50 g unterwegs)
- AOOV Rechtsanwälte: Nová pravidla pro pěstování a držení konopí (Weitergabe und Verkauf bleiben verboten)
- Malta: Drug Dependence (Treatment not Imprisonment) Act, Cap. 537, Art. 4A, 7, 7A, Fassung vom 16.05.2025
- Authority for the Responsible Use of Cannabis (ARUC): Licensing Guidelines
- Health Canada: The Cannabis Act, here's what you need to know
- Health Canada: Authorized cannabis retailers in the provinces and territories
- Health Canada: Growing cannabis at home safely
- Health Canada (2022): Taking stock of progress, cannabis legalization and regulation in Canada