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Wissen · Ergänzungen

Rechtsvergleich

Stand: 28. September 2026

Kurz gesagt

Cannabis ist in Europa sehr unterschiedlich geregelt. Ein Überblick über acht Länder und die wichtigste Regel für Reisen: Über die Grenze darf nichts mit.

  • Deutschland und Malta erlauben Besitz und Eigenanbau in Grenzen, Luxemburg den Anbau und Konsum zu Hause, Tschechien seit 2026 Besitz und Anbau ab 21.
  • In den Niederlanden, Belgien und der Schweiz bleibt Cannabis verboten, kleine Mengen werden aber meist nicht verfolgt.
  • Cannabis nach Deutschland ein- oder aus Deutschland auszuführen ist immer verboten und strafbar.

Überblick

LandBesitzEigenanbauVereine oder Verkauf
Deutschlandab 18: 25 g unterwegs, 50 g zu Hause3 PflanzenAnbauvereinigungen, höchstens 500 Mitglieder, nur für Menschen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland; kein Verkauf in Geschäften
Niederlandeverboten, bis 5 g meist nicht verfolgtverboten, bis 5 Pflanzen meist nicht verfolgtCoffeeshops geduldet, ab 18, höchstens 5 g je Kauf, offiziell nur für Menschen mit Wohnsitz in den Niederlanden; Versuch mit legalem Anbau in 10 Gemeinden
Belgienverboten, ab 18 bis 3 g niedrigste Verfolgungsprioritätverboten, eine Pflanze niedrigste PrioritätVerkauf verboten und wird verfolgt
Luxemburgzu Hause erlaubt; unterwegs verboten, bis 3 g Verwarnung mit Bußgeld4 Pflanzen je Haushalt, nur aus SamenVerkauf und Weitergabe außerhalb des Haushalts verboten
Schweizverboten, bis 10 g zum Eigenkonsum straflos, Konsum kann Ordnungsbuße kostenverbotenverboten, nur wissenschaftliche Pilotversuche
Tschechienab 21: 25 g unterwegs, 100 g zu Hauseab 21: 3 PflanzenVerkauf und Weitergabe verboten
Maltaab 18: 7 g unterwegs, 50 g zu Hause4 Pflanzen an der gemeldeten AdresseVereine ohne Gewinn, höchstens 500 Mitglieder, nur mit Wohnsitz in Malta
Kanadaab 18 oder 19 je Provinz, in Québec 21: 30 g getrocknet in der Öffentlichkeit4 Pflanzen je Haushalt, Provinzen können einschränkenVerkauf in von den Provinzen zugelassenen Geschäften

Die Länder im Einzelnen

Deutschland. Seit dem Konsumcannabisgesetz dürfen Erwachsene besitzen, selbst anbauen und in Anbauvereinigungen gemeinschaftlich anbauen. Mitglied werden kann nur, wer in Deutschland wohnt oder sich gewöhnlich hier aufhält, in der Regel seit mindestens sechs Monaten. Vereine geben höchstens 25 Gramm am Tag und 50 Gramm im Monat weiter, an 18- bis 20-Jährige höchstens 30 Gramm im Monat mit höchstens 10 % THC. Bis zum 1. April 2028 soll ein umfassender Bericht zur Wirkung des Gesetzes vorliegen.

Medizinalcannabis gibt es auf ärztliches Rezept aus der Apotheke. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/3061, seit Dezember 2025 im Bundestag) will Blüten nur noch nach persönlichem Kontakt in der Praxis oder beim Hausbesuch verschreiben lassen und den Versand verbieten. Beschlossen ist er noch nicht (Stand: 28. September 2026). Für Erwachsene ohne medizinischen Grund sind Eigenanbau und Anbauvereinigungen die einzigen legalen Wege. Die Reform würde daran nichts ändern, nur der Umweg über Onlinerezepte ohne Arztbesuch fiele weg.

Niederlande. Cannabis ist verboten, wird aber geduldet. Offiziell dürfen nur Menschen mit Wohnsitz in den Niederlanden in Coffeeshops kaufen; ob und wie streng das kontrolliert wird, entscheidet jede Gemeinde. Seit dem 7. April 2025 verkaufen die Coffeeshops in zehn Gemeinden nur noch Cannabis aus legalem, staatlich geregeltem Anbau.

Belgien. Besitz bleibt verboten. Eine Richtlinie weist Polizei und Staatsanwaltschaft an, Erwachsene mit kleinen Mengen nachrangig zu verfolgen. Einen Anspruch auf Straffreiheit gibt das nicht. Verkaufen wird immer verfolgt.

Luxemburg. Seit dem 21. Juli 2023 dürfen Erwachsene zu Hause konsumieren und bis zu vier Pflanzen je Haushalt aus Samen anbauen, nicht von der Straße aus sichtbar. In der Öffentlichkeit bleiben Konsum, Besitz, Transport und Kauf verboten.

Schweiz. Cannabis ab 1 % THC ist ein Betäubungsmittel. Seit Mai 2021 erlaubt das Gesetz wissenschaftliche Pilotversuche mit kontrolliertem Verkauf, befristet auf zehn Jahre. Ein Gesetz für einen regulierten Markt ist in Arbeit, aber offen: Im Mai 2026 hat die zuständige Kommission des Nationalrats ihre Subkommission beauftragt, den Entwurf zu überarbeiten; eine Mehrheit der Kantone lehnt ihn in der jetzigen Form ab.

Tschechien. Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Menschen ab 21 drei Pflanzen anbauen und die genannten Mengen besitzen. Wer mehr besitzt oder anbaut, begeht zunächst eine Ordnungswidrigkeit, bei noch größeren Mengen eine Straftat. Für Menschen unter 21 bleibt schon der Besitz kleiner Mengen eine Ordnungswidrigkeit. Verkaufen oder weitergeben darf man nichts.

Malta. Seit 2021 sind Besitz und Eigenanbau in Grenzen erlaubt. Vereine brauchen eine Zulassung der Behörde ARUC, arbeiten ohne Gewinn, nehmen nur Menschen mit Wohnsitz in Malta auf, geben höchstens 7 Gramm am Tag und 50 Gramm im Monat je Mitglied ab und dürfen nicht werben. Konsum in der Öffentlichkeit ist verboten.

Kanada. Seit dem 17. Oktober 2018 ist Cannabis für Erwachsene legal und staatlich reguliert. Die Provinzen regeln Verkauf, Mindestalter und weitere Einschränkungen.

Über die Grenze: nie

Das Konsumcannabisgesetz verbietet jede Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr, auch kleiner Mengen und auch aus Ländern, in denen Cannabis erlaubt oder geduldet ist. Es drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Kanada verbietet ebenfalls, Cannabis über die Grenze zu bringen, auch in Länder, in denen es erlaubt ist. Was sonst auf Reisen gilt, steht im Artikel Reisen und Arbeit.

Die Rechtslage ändert sich. Wir prüfen diese Übersicht zweimal im Jahr, jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober.

Quellen

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